Anlässe für Immobilienbewertungen

Es gibt zahlreiche Gründe und Anlässe, um Immobiliengutachten oder Wertschätzungen erstellen zu lassen. Wir gehen auf die häufigsten Gründe im Folgenden kurz ein und listen weitere danach auf.

 

Der Kauf eines Mehrfamilienhauses kann Anlass für eine Immobilienbewertung sein.
Mehrfamilienhaus

                                            

Kauf oder Verkauf einer Immobilie

Der Kauf eines Hauses oder auch der Verkauf einer Immobilie wird der häufigste Grund sein, um sich über den Wert des Objektes zu informieren. Dabei geht es darum, den richtigen Wert einzuschätzen. Dies erfolgt bei uns über ein Immobiliengutachten oder eine Wertschätzung.

 

Natürlich möchte der Verkäufer einen möglichst hohen Verkaufspreis erzielen wobei der Käufer natürlich möglichst ein Schnäppchen machen will. Dies dürfte nur in den wenigsten Fällen gelingen. Bei einer derartigen Zielsetzung von Käufer und Verkäufer wird der potentielle Verkäufer wahrscheinlich auf seiner Immobilie sitzen bleiben, während der potentielle Käufer nie ein Haus erwerben wird.

 

Es geht also in der Regel darum, einen weitestgehend objektiven und marktgerechten Wert der Immobilie zu ermitteln. Diesen marktgerechten Preis ermitteln wir gerne über ein Immobiliengutachten für Sie.

 

Erbfall- Nachfolgeregelungen

Erbschafts- und Nachfolgeregelungen sind ein weiterer häufiger Grund, um Immobiliengutachtern erstellen zu lassen. Bereits vor Eintritt des Erbfalls können die Vermögensteile auf diese Weise gerecht und nach dem Willen des Erblassers auf die Erben verteilt werden. Dies hilft Streitigkeiten zwischen den Erben von vornherein zu vermeiden. Auch in diesen Fällen helfen wir gerne mit unseren Immobilienbewertungen.

Erbschafts- und Nachfolgeregelungen sind häufig Anlass für die Erstellung von Immobiliengutachten.
Gewerbebetrieb

                        

Erbschaftssteuerliche Anlässe

Ist der Erbfall eingetreten und eine Bewertung durch das Finanzamt steht an, kann es unter Umständen teuer werden. Denn der Bewertung des Finanzamtes liegen die Regelungen des Bewertungsgesetzes zugrunde.

 

Grundsätzlich greifen diese Bewertungen auf die identischen Gesetze und Vorschriften zurück, nach denen auch wir unsere Marktwerte oder Verkehrswerte in einem Immobiliengutachten erstellen. Jedoch ist Bewertung nach dem Bewertungsgesetz in etlichen Teilen eine Art verkürzte oder vereinfachte Bewertung. Häufig treffen die Nachteile dieser Bewertungspraxis den betroffenen Bürger hart und dieser hat dann hohe Steuern zu entrichten.

 

Der Bürger hat jedoch auch die Möglichkeit ein eigenes Immobiliengutachten erstellen zu lassen. Die Kosten für dieses Gutachten machen sich dann sehr schnell bezahlt. Wir haben z.B. bei der Bewertung einer Gewerbeimmobilie ein Immobiliengutachten mit einem Verkehrswert gefertigt, der ca. 50 % unter dem Wert lag, den der Steuerberater für seinen Mandanten nach Bewertungsgesetz grob geschätzt hatte. Die eingesparte Steuerzahlung lag ca. bei dem 30-Fachem unseres Rechnungsbetrages. 

 

Sprechen Sie uns an, wir können Ihnen dann vielleicht bereits in wenigen Sätzen sagen, ob ein Gutachten Sinn macht.

 

Weitere Gründe für eine Immobilienbewertung

Weitere Anlässe für eine Immobilienbewertung oder ein Immobiliengutachten können z.B. sein:

  • Vermögensübersicht
  • Ehescheidungen
  • Zwangsversteigerungen
  • Finanzierungen
  • Enteignungen

In allen Fällen stehen wir Ihnen gerne mit unseren Dienstleistungen zur Verfügung